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Einfach und individuell: der praktische Ablauf.

In der Regel beginnt die Mediation mit einem unverbindlichen Vorgespräch, bei dem die beteiligten Parteien durch den Mediator über das weitere Vorgehen informiert werden. Da die Parteien selbst über Ort, Zeitpunkt und die Beendigung der Verhandlungen entscheiden können, richtet sich der Ablauf der Mediation nicht nach einem starren Schema, sondern wird individuell vereinbart. Der Mediator agiert während der Gespräche – die stets mit allen Beteiligten geführt werden – als sachkundiger und neutraler Vermittler und arbeitet auf eine detaillierte und rechtsverbindliche Festlegung der Einigung hin. Gerichtliche Verfahren können für eine Mediation unterbrochen werden und gesetzliche Verjährungsfristen sind während der Mediation gehemmt.

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